Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit - symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Beinhaltet: AM
Führerscheinklasse: A2
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
Mindestalter 18 Jahre
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Beinhaltet: AM, A1
Führerscheinklasse: A
Krafträder, auch mit Beiwagen, über 5 cm³/über 45 km/h
Dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW
Hubraum über 50 cm³ oder über 45 km/h
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Beinhaltet: AM, A1, A2
Führerscheinklasse: AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) bis 45 km/h, bis 50 cm³
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: Keine, Zusammenfassung der alten Klassen M und S
Führerscheinklasse: B
Beinhaltet: AM, L
Führerscheinklasse: B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Führerscheinklasse: C und CE
Mindestalter: 21 Jahre
Führerscheinklasse: L
Zugmaschinen bis max 40 km/h
mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit 25 km/h, auch mit Anhänger