Ziel des „Begleitenden Fahrens ab 17“ ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft. Um diesen Faktoren entgegenzuwirken, wurde das „Begleitende Fahren ab 17“ eingeführt.
Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder eine Begleitperson, die in der Prüfbescheinigung eingetragen ist, anwesend sein. Vorteile dieser begleitenden Maßnahme:
Diese Faktoren lassen einen Rückgang des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern erwarten und auch ein herabgesenktes Risikoniveau in der Phase des selbstständigen Fahrens. Auch beim späteren Alleinfahren reduzieren sich die Unfallzahlen.
Der Schüler darf im Alter von 16 ½ Jahren die Ausbildung der Klasse
B/BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist
erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen
Ausbildung für die Fahrerlaubnis
der Klasse B.
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland!
Der jungen Fahrer fährt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung. Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat. Die Probezeit beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung.
Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Anforderungen an die Begleitpersonen (es müssen nicht zwangsläufig die Eltern sein):
Aufgaben der Begleitperson: